Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von MythenSquash – Dynosa GmbH

  1. Platzmieten
    Für die Benutzung aller Plätze muss eine Mietgebühr (Platzmiete) entrichtet werden. Diese muss vor Spielbeginn online oder an der Kasse der Boulderhalle (Spinnerei Indoor AG) bezahlt werden. Wird nach der Beendigung der bezahlten Spiellzeit weitergespielt, so ist die Nachspielzeit geschuldet und zu bezahlen (5 Minuten werden ohne Kosten toleriert).
    Die Platzzuteilung ist einzuhalten.
    Die Preise entnehmen Sie den aktuellen Preislisten. An gesetzlichen Feiertagen gelten die Wochenendpreise.
  2. Benützung der Plätze/Haftung
    Im gesamten Sportcenter ist das Rauchen untersagt.
    Die Mieterin/der Mieter hat das Mietobjekt und die dazugehörigen Ausrüstungsgegenstände mit gebührender Sorgfalt zu behandeln.
    Insbesondere sind folgende Regeln einzuhalten:
    Auf den Squash-Courts darf nur mit Hallenschuhen mit nicht abfärbenden Sohlen gespielt werden.
    Es sind keine Outdoor- und Strassenschuhe in der Halle erlaubt.
    Die Betreiberin der Squashplätze behält sich das Recht vor, dem Verursacher von Verschmutzungen und/oder Schäden jeglicher Art, die gesamten Reinigungs- oder Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
    Es wird auf der gesamten Anlage um Ordnung und sportliches Verhalten gebeten. Eltern sind angehalten auf ihre Kinder zu achten.
    Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Unfall-, Diebstahl-, und Haftpflichtversicherung ist Sache der Mieter. Die Betreiberin, welche die Plätze und Garderoben zur Verfügung stellt, übernimmt keinerlei Haftung, da die Nutzung der Sportanlage ausschliesslich auf eigene Gefahr erfolgt. Auch für entwendete Gegenstände sowie beschädigtes Eigentum der Mieter übernimmt die Betreiberin keinerlei Haftung.
  3. Videoüberwachung
    Die gesamte Anlage ist Videoüberwacht. Das Bildmaterial wird 90 Tage gespeichert. Auskunft erhalten Sie auf Anfrage beim Squashhallenbetreiber.
  4. Reservationen
    Squashlektionen können vor Ort gebucht und bezahlt werden. Wer sich via Homepage mythensquash.ch im Online-Reservationssystem registriert, kann selber im Voraus Plätze buchen. Für Anlässe oder Spezialanfragen wenden Sie sich bitte an die Betreiber der Squashplätze.
  5. Stornierungsbedingungen
    Sie sind berechtigt, vorgenommene Buchungen bis 24h vor Buchungsbeginn gebührenfrei zu annullieren. Die Stornierung kann für buchungsberechtigte Kunden per Internet erfolgen. Findet die Stornierung zur Unzeit statt, ist der Mietbetrag geschuldet. Dies gilt auch bei Krankheit, Unfall etc.
  6. Preisse und Rabatte
    Die aktuell gültigen Preise sind auf der Homepage (https://mythensquash.ch/preise) ersichtlich. Die Preise könnnen sich ohne Angabe von Gründen jederzeit ändern.
  7. Fixplätze
    Winterfixplatz/Sommerfixplatz/Jahresfixplatz bedeuten, dass während der gemieteten Periode die Plätze am festgelegten Wochentag, zur gleichen Zeit, auf dem gleichen Platz, auf den gleichen Namen, reserviert sind. Die Mieterin/der Mieter erhält jeweils vor Beginn der neuen Saison eine Rechnung.
    Erfolgt keine Kündigung 3 Monate vor dem Vertragsende, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Saison. Bei ausserterminlichen Kündigungen wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 150.00 verrechnet.

    Absage von Fixstunden
    Kann die Mieterin/der Mieter die Fixplatzstunde nicht wahrnehmen, kann der Fixplatz zur Vermietung im Onlinesystem freigegeben werden.
    Bei Weitervermietung des Platzes (sofern alle Plätze belegt sind) wird die Stunde mittels Gutschein vergütet. Abgesagte Fixplatzstunden können nicht vor- oder nachgeholt werden. Es ist nicht erlaubt, die festgelegten Fixplatzreservationen auf einen anderen Tag zu legen.
    Alle Gutscheine können jeweils Anfang des Monates per Mail bei eingefordert werden. Gutscheine, die nicht eingefordert oder abgeholt werden, verfallen.

    Ohne Ihre Kündigung dieses Vertrages, jeweils drei Monate vor Vertragsende, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um im Umfang des laufenden Vertrages. Bei ausserterminlicher Kündigung hat der Mieter eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 150.- zu bezahlen, sowie den allfällig entgangenen Erlös zu ersetzen.
    Die Weitervermietung des Fixplatzes kann nur von der Betreiber der Squashplätze erfolgen. Die Fixplatz-Gutscheine verfallen nach dem Ablaufdatum. Es besteht kein Anspruch auf Bargeld oder eine anderweitige Auszahlung.
    Andere Regelungen über eine Entschädigung wegen Krankheit oder Unfall kann nur mit der Betreiberin vereinbart werden.

    Besondere Anlässe
    Die Betreiberin der Squashplätze behält sich das Recht vor, für besondere Anlässe (Turniere, Veranstaltungen) Fixplatzstunden abzusagen. Diese werden vollumfänglich vergütet.
  8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
    Zur Anwendung kommt das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist Schwyz.